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Bewerbungstipps


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No-Gos bei Bewerbungsunterlagen
Über die Bewerbungsmappe vermittelt man einen entscheidenden ersten Eindruck von sich. Jeder weiß, wie wichtig dieser ist, um die Chance zu einen Vorstellungsgespräch zu erhalten. Dennoch stolpern viele immer wieder in die gleichen Fallen. Was Jobsuchende bei ihren Bewerbungsunterlagen unbedingt vermeiden sollten:

Unvollständige Unterlagen
Enthalten sein müssen: Bewerbungsschreiben, wahlweise Deckblatt mit Foto, Lebenslauf (mit Foto, wenn kein Deckblatt verwendet wird) sowie ggf. Referenzen, Arbeitszeugnisse, Zeugnisse zur Berufsqualifizierung (Bachelor, Master etc.) und Nachweise für Weiterbildungen und Zertifikate.

08/15-Anschreiben
Das Anschreiben gilt als wichtigster Teil der Bewerbung, da es den allerersten konkreten Eindruck vom Bewerber bzw. der Bewerberin vermittelt. Sie müssen daher auf jeden Fall individuell auf die Firma eingehen: Warum wollen Sie zu genau diesem Unternehmen? Warum sind Sie der/die Richtige? Was motiviert Sie?

Schlechtes oder nicht mehr aktuelles Foto
Unterschätzen Sie keinesfalls den Eindruck, den ein Lichtbild vermitteln kann. Ihr Foto sollte unbedingt ein professionelles Porträt sein, das ein guter Fotograf aufgenommen hat - und das nicht vor 20 Jahren. Das Outfit muss der Stelle angepasst sein. Und natürlich sollten Sie selbst darauf abgebildet sein!

Falsche Adressen- oder Absender-Angaben
Bitte sorgfältig checken! Wenn Sie mehrere Bewerbungen versenden, achten Sie darauf, dass Sie nicht die Inhalte versehentlich vertauschen - ein an ein Wettbewerbsunternehmen gerichtetes Anschreiben ist mehr als peinlich.

Bereits mehrfach verwendete Mappen und Unterlagen
Geübte Augen erkennen dies sofort. Natürlich sollten die Unterlagen generell keine Flecken, Eselsohren usw. aufweisen. Und damit die Mappe auch nach dem Versand noch ansprechend aussieht, empfiehlt es sich, auf eine entsprechende Versandtasche zu achten.

Ungefragte Gehaltsforderungen
Sie sind ebenso wie Urlaubsforderungen bei der Bewerbung absolut tabu. Wenn allerdings in der Stellenausschreibung nach einer Gehaltsvorstellung explizit gefragt wird, sollten Sie darauf auch eingehen.

Falsche Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung
Klingt banal, zählt aber zu den weit verbreiteten Fehlern. Nutzen Sie nicht nur das Rechtschreibprogramm Ihres Computers, sondern lassen Sie noch jemanden die Bewerbung gegenlesen.

Original-Zeugnisse einreichen

Unbeglaubigte Kopien sind in der Regel ausreichend, zumal die Unterlagen heute oftmals nicht mehr zurückgesandt werden.

Doppelseitig bedruckte Unterlagen
Sie erschweren das Kopieren der Bewerbung für den internen Durchlauf. Dies gilt ebenso für Klarsichthüllen, Schnellhefter und dreiteilige Bewerbungsmappen.

Falsche persönliche Angaben

Eigentlich selbstverständlich: Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Zum Beispiel sollten Sie problemlos eine Unterhaltung auf Japanisch führen können, wenn Sie angeben diese Sprache fließend zu beherrschen.

Per E-Mail bewerben, obwohl dies gar nicht erwünscht ist
Eine E-Mail-Bewerbung sollte man nur versenden, wenn dies in der Stellenausschreibung ausdrücklich angeboten wird. Dann sollte man allerdings die gleiche Sorgfalt an den Tag legen wie bei der Papierform. Smileys und saloppe Sprache in der Mail sind tabu. Der Anhang (ein PDF) sollte 2.0 MB nicht überschreiten.


Vorstellungsgespräch – Wie viel Schwindel ist erlaubt?
Sich etwas besser zu machen als man ist, ist laut Experten in Ordnung. Bei manchen Fragen muss aber nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden. Übertriebene Wahrheitsliebe kann nämlich dazu führen, bei der Bewerberauswahl nicht berücksichtigt zu werden. Denn wer kann, wie in den Stellenausschreibungen gefordert, schon perfekt Englisch, ist immer gut drauf oder darf sich tatsächlich ein Kommunikationstalent nennen?

Auf folgende Fragen hat der Jobanwärter sogar das Recht, nicht wahrheitsgemäß zu antworten:

Wie ist Ihre politische Einstellung?
Eine ehrliche Antwort muss nur dann geben werden, sofern die Bewerbung bei einer Partei oder einer politischen Institution erfolgt.

Welche Krankheiten hatten Sie?
Der Gesundheitszustand geht den Arbeitgeber nichts an, es sei denn die Beeinträchtigung stellt für die Tätigkeit eine Gefahrenquelle dar.

Sind Sie schwanger oder planen Sie Kinder?
Selbst wenn sich herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Schwangerschaft bestand, greift der Kündigungsschutz. Auch die Frage nach der Familienplanung muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wie ist es um Ihre finanzielle Situation bestellt?
Über Ihre Finanzen müssen Sie, auch bei einer Lohnpfändung, keine Auskunft erteilen.

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