Mitteilungspflichtig werden dann der antimikrobielle Stoff Monensin und die hormonell wirksamen Stoffe Carbimazol und Aglepriston. Die aktuellen Listen mitteilungspflichtiger Stoffe und Arzneimittel finden Sie jetzt auf den Webseiten von PharmNet.Bund.
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler sind seit 2011 verpflichtet, die jährlichen Abgabemengen für bestimmte Arzneimittel an das Register zu melden. Betroffen sind Stoffe, für die ein intensives Monitoring als sinnvoll erachtet wird. Das sind insbesondere Antibiotika und weitere Stoffgruppen, bei denen ein missbräuchlicher oder fahrlässiger Einsatz vorstellbar ist.
Mit Meldepflicht gegen Resistenzentwicklung
Ziel der Datenerfassung ist unter anderem, Einblicke in Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen zu gewinnen. Das TAM-R erfasst dazu regional aufgegliedert Arzneimittelmengen, die in Deutschland an niedergelassene Tierärzte oder tierärztliche Hausapotheken abgeben werden.
Das DIMDI ergänzt die Angaben der gemeldeten Produkte mit weiteren Daten aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem, um die Menge der enthaltenen Wirkstoffe zu berechnen. Diese aufbereiteten Daten werten dann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die obersten Überwachungsbehörden der Länder weiter aus. Dafür greifen sie seit Ende Oktober über ein eigenes Behördenportal bei PharmNet.Bund auf die TAM-R-Daten zu. Das BVL hatte zuletzt Anfang November 2013 eine erste Auswertung für das Meldejahr 2012 veröffentlicht. (PharmNet.Bund.)