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01.01.2019 | 07:47
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Verbraucherzentrale NRW zeigt, was 2019 Kosten spart

Düsseldorf - Unterm Strich bringt das Jahr 2019 für (fast) alle mehr Geld. Aber nicht nur höherer Mindestlohn, mehr beim Kindergeld

2019-Kosten
(c) UV2 DESIGN
und bei Hartz IV oder Rentenerhöhungen werden im neuen Jahr ein Plus in die Kassen spülen. "2019 kommt vielmehr ein ganzes Karussell geldwerter Vorteile in Gang", erklärt die Verbraucherzentrale NRW, die unter www.verbraucherzentrale.nrw/2019 alle Änderungen für Verbraucher zusammengefasst hat:

Wo Arbeitnehmer besser fahren:
Wer den ab 2019 neu zugelassenen Firmenwagen in der Hybrid- oder Elektroversion auch privat fährt, muss nur noch 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Mit einem Jobticket kann man ab Januar ohne das Finanzamt auf Bus und Bahn abfahren: Die Kostenersparnis der kostenlosen oder verbilligten Fahrkarte muss nicht mehr versteuert werden. Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab Januar 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Das gilt sowohl für E-Bikes (mit Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern) als auch für Fahrräder, die allein durch Muskelkraft gefahren werden.

Wie Pflegebedürftige und deren Angehörige entlastet werden:
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 ist es ab Januar automatisch erlaubt, für Fahrten zum Arzt ein Taxi zu nehmen. Bisher wurden die Fahrtkosten dafür bisher nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde, sowie für Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde. Außerdem: Während eines Kuraufenthalts können Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder künftig in der gleichen Einrichtung betreuen lassen, um die Pflege während des Aufenthalts leichter sicherzustellen.

Heilsame Rezepte rund um Gesundheit(skosten):
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen musste bisher vom Arbeitnehmer allein gezahlt werden. Ab 1. Januar teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber - wie schon beim allgemeinen Beitrag - die Kosten je zur Hälfte. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro macht das monatlich rund 15 Euro Ersparnis. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest - eine Reihe senkt diesen zum Jahreswechsel.

Für Kleinselbstständige gilt ab Januar ein Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 171 Euro im Monat. Denn ab dem Jahreswechsel sinkt die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage auf 1.038,33 Euro. Bisher haben Krankenkassen, unabhängig vom tatsächlichen Verdienst, ein fiktives Monatseinkommen von 2.284 Euro angesetzt - was dann einen Monatsbeitrag von etwa 340 Euro ausmachte, den diese allein schultern mussten.

Und Achtung: Gesundheitskarten der ersten Generation mit der Kennzeichnung G1 können von Praxen und Krankenhäusern ab Januar 2019 nicht mehr eingelesen werden. Nur Gesundheitskarten mit "G2" und "G2.1" funktionieren weiterhin problemlos.

Was Mieter wissen müssen:
Vermieter dürfen künftig nach einer Modernisierung nur noch acht Prozent der Renovierungskosten im Jahr auf ihre Mieter umlegen. Bislang waren es elf Prozent. Dazu kommt eine Kappungsgrenze für Renovierungen: Pro Quadratmeter dürfen Vermieter höchstens drei Euro mehr als vorher verlangen.

Was sich sonst noch ändert: www.verbraucherzentrale.nrw/2019
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Jobticket Rezepte Gesundheitskosten Hybridversion 2019 Verbraucherzentrale Pflegebedürftige Krankenversicherung Krankenkassen Firmenwagen NRW Kosten Elektroversion Kostenersparnis

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