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17.07.2019 | 07:27
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Schöner Wohnen für Wildtiere

Hamburg - Der Frühling ist da; große Möbelhäuser locken jetzt mit Supersonderangeboten.

Lebensräume
(c) UV2 DESIGN
Wohntrend 2019: helles Holz und sanftes Grün. Natur liegt voll im Trend! Nicht nur der Mensch ist im Frühling im Verschönerungsrausch. Auch die Wildtiere sind dabei, sich häuslich einzurichten. Schöner Wohnen heißt für viele: Ab in die Hecke! Sie ist der ideale Lebensraum für Igel, Haselmaus, Erdkröte, Hummel, Wildbiene, Schmetterling und Co. "Hecken und Büsche bieten auch einen tollen Nist- und Nahrungsplatz für Vögel wie Neuntöter, Goldammer oder Heckenbraunelle. Sie finden in Hecken Zuflucht und können gut versteckt ihre Jungen aufziehen", sagt Eva Goris, Pressesprecherin der Deutschen Wildtier Stiftung. "Denn im April und Mai beginnt die Brutzeit.

Haselmäuse benötigen vor allem Hecken, die eng beieinanderliegen. "Die winzigen Wildtiere fühlen sich auf Freiflächen nicht wohl; sie klettern lieber von Hecke zu Hecke, um sich neuen Lebensraum zu erschließen." Darum unterstützt die Deutsche Wildtier Stiftung Hecken-Projekte für Wildtiere und pflanzt unter anderem auf dem Stiftungsgut in Klepelshagen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Norddeutschland Wildgehölze, die wie "grüne Trittsteine" zusammenhängende Lebensräume für kleine Wildtiere bieten.

Und worauf achten Wildtiere bei der "Inneneinrichtung"? "Da sind sie alle konservativ", so die Pressesprecherin. Das perfekte Wohnzimmer für Wildtiere ist dicht verzweigt und buschig. Auch Blattgrün an den Zweigen, Blüten und eine dicke Laubschicht auf dem Boden dürfen nicht fehlen. Das alles zieht Insekten und Käfer an - eine wichtige Nahrungsquelle für Jungvögel", sagt Eva Goris.

Wer eine Hecke im eigenen Garten pflanzen möchte, wählt am besten standortgerechte Gehölze wie z.B. Haselnuss, Kornelkirsche, Schneeball, Pfaffenhütchen, Sanddorn, Eberesche, Holunder oder Hagebutte. Besonders beliebt bei Vögeln sind Weißdorn und Schwarzdorn, weil ihre Stacheln und Dornen Schutz bieten und die Pflanzen gleichzeitig Früchte tragen. Bestehende Hecken müssen geschützt werden, damit Wildtiere und ihr Nachwuchs keinen Schaden nehmen. Das Bundesnaturschutzgesetz sagt in § 39 Abs. 5: Hecken dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gerodet, beschnitten oder auf den Stock gesetzt werden!
ots
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Wildtier Garten Wildtiere Hecke Lebensräume Stiftung Deutsche

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