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09.07.2019 | 07:33
Merck nimmt am TRANSVAC2-Programm zur Förderung der Impfstoffentwicklung und Impfstoffherstellung teil Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH baut Standort Bamberg weiter aus

Nicht jeder Arzneimittelsaft gehört in den Kühlschrank

Baierbrunn - Viele Arzneimittelsäfte müssen kühl gelagert werden - aber nicht alle. Wird ein Saft, der nicht in den Kühlschrank muss,

Saftpräparat
(c) UV2 DESIGN
dort aufbewahrt, kann sich die Beschaffenheit ändern, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Das Saftpräparat wird zähflüssig und lässt sich nicht mehr genau dosieren. Daher sollte man nur Arzneimittel in den Kühlschrank stellen, deren Gebrauchsinformation das vorschreibt - oder wenn der Apotheker dazu geraten hat.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.


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Gebrauchsinformation kühlen Apotheken Gesundheitsmagazin Umschau Arzneimittelsaft Saftpräparat

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