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19.11.2012 | 10:00
Hochansteckende Augengrippe im Anmarsch Vorsicht beim Genuss von Zimtsternen und Co.

Wie Sie sich vor Listerien schützen


Karlsruhe/Hohenheim - Aktuell warnt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vor dem Verzehr verschiedener belgischer Käsesorten, da diese mit Listerien verunreinigt sind und beim Menschen zu Erkrankungen führen können.

Listerien in Käse
(c) ExQuisine - fotolia.com
Listerein sind Bakterien, die weltweit vorkommen und vor allem bei Schwangeren, Säuglingen und alten oder immungeschwächten Menschen zu schweren Krankheiten mit teilweise tödlichem Ausgang führen können.

In Europa ist in den vergangenen Jahren eine steigende Tendenz dieser Lebensmittelinfektionen beim Menschen zu beobachten. Die Bakterien kommen überall in der Umwelt vor, insbesondere in der Erde, in Abwässern und auch im landwirtschaftlichen Bereich.

Die Symptomatik reicht vom leichten Durchfall bis zu hochfieberhaften, schweren Krankheitsverläufen. Da die Listerien praktisch vom Gefrierpunkt bis 45 Grad Celsius haltbar sind, ist auch eine Vermehrung im Kühlschrank möglich, so dass Vakuumverpackung und Kühlschranklagerung nicht, wie bei anderen Lebensmittelinfektionserregern, vor einer Vermehrung der Bakterien schützen.


In Sonderheit sollten Risikogruppen, insbesondere Schwangere und Patienten mit schweren Grunderkrankungen auf den Verzehr folgender Lebensmittel verzichten:

- Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht roh essen

- Geräucherte oder marinierten Fischerzeugnissen, insbesondere Vakuum-verpackter
  Räucherlachs und Graved Lachs

- Rohmilchweichkäse

- klein geschnittene, verpackte Salate


Lebensmittel, insbesondere solche in Vakuumverpackungen, sollten möglichst zügig nach Einkauf und weit vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit verbraucht werden. Blattsalate sollten zudem selbst frisch zubereitet werden.

Darüber hinaus können Konsumenten durch einfache Küchenhygiene-Regeln die Verunreinigung von verzehrfertigen Speisen mit Listerien minimieren, wenn sie nachfolgende Tipps, aus dem Merkblatt des Bundesinstituts für Verbraucherschutz (BfR), beherzigen:

1 . Lebensmittel auch im Kühlschrank in geschlossenen Behältern oder vollständig
     abgedeckt lagern

2. Rohes Gemüse im untersten Fach des Kühlschranks lagern, damit anhaftende
    Erde nicht auf andere Lebensmittel fallen kann

3 . Haustiere von Lebensmitteln fern halten und während der Speisenzubereitung
     nicht streicheln

4. Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohen Lebensmitteln
    gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen

5. Bei der Speisenzubereitung auf persönliche Hygiene achten, insbesondere auf
  saubere Kleidung, saubere Hände und Fingernägel

6. Obst, Gemüse und Blattsalate bei der Zubereitung oder vor dem Verzehr sorgfältig
    waschen, am besten unter fließendem Wasser (Hr)



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Dr. med. H. Rüdinger,
Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin
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