Hintergrund sind Analysen der Untersuchungsämter, die in den zurzeit verwendeten Tätowierfarben krebserregende Abbauprodukte von Farbmitteln gefunden haben. Außerdem analysierte man verbotene Farbstoffe, bei denen keinerlei Gesundheitsprüfungen vorlagen. Da die Farben lichtecht und brillant sein sollen, werden gehäuft Farben verwendet, die für die Autolackierung entwickelt wurden.
Aber auch die Entfernung von Tätowierungen ist nicht unbedenklich. Beim Einsatz des Lasers werden Farbpigmente gespalten und dabei können giftige Produkte entstehen. Auch vor Tätowierentfernungsflüssigkeiten, die in Studios Verwendung finden wird gewarnt, da eine großflächige Einspritzung zu schweren Hautverätzungen führen kann.
In Deutschland gilt seit dem 1. Mai 2009 die Tätowiermittelverordnung. „Mit dieser Verordnung wurden zwar erste stoffliche und Kennzeichnungsregelungen erlassen, sie ist aber bei weitem nicht ausreichend, um die Verbraucher vor gefährlichen Tätowierfarben zu schützen", betonte Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle.
Eine internationale Regelung ist dringend erforderlich, da die Farbstoffe häufig über das Internet bezogen werden. Bei Kosmetika, wie Lippenstifte und Lidschatten, gibt es bereits eine europäische Richtlinie, nicht aber für Farbstoffe, die unter die Haut gespritzt werden. In den westlichen Industriestaaten sind, so nach Einschätzung von Marktforschern, bereits 10 - 20 % der Menschen tätowiert, wobei eine steigende Tendenz zu verzeichnen ist.
Nach einer Erhebung der Uni Regensburg sind die tätowierten Hautflächen im Mittel relativ groß (einem Din A5-Blatt entsprechend) was zur Einbringung von toxikologisch (giftig) relevanten Mengen von Tattoofarben in die lebenden Hautschichten führt.
Fazit:
Jeder, der dem Modetrend folgend, sich ein buntes Tattoo in die Haut einbringen lässt, sollte sich einer möglichen Gesundheitsgefährdung bewusst sein. Auch der Entschluss zur Entfernung der bunten Tätowierung mittels Laser oder Tätowierungsentfernungsflüssigkeit muss, wegen der mögliche Gesundheitsschädigung, gründlich überdacht werden. Europäische und internationale Richtlinien werden angestrebt. (Hr)
Sie haben Fragen zum Artikel oder zum Thema? Dann nutzen Sie die Kommentarfunktion.
Gerne steht Ihnen Herr Dr. med. H. Rüdinger, Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin, Rede und Antwort.